· Fachbeitrag · IT-Sicherheit und Datenschutz
Der TOM-Faktencheck zu Server, Drucker, Passwörtern und Co. im Unternehmen
von RAin Heike Mareck, Dortmund
| Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, also Deutschlands höchster Hüter des Datenschutzes, genehmigte im Jahr 2022 Verhaltensregeln zu technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bei elektronischen Aufzeichnungen und Hilfsmitteln. Diese Maßnahmen sind empfehlenswert, denn sie können vor unberechtigten Angriffen von innen und außen schützen. |
Prüfen Sie anhand der folgenden TOM-Checkliste, wo eventuell noch Optimierungsbedarf besteht.
Hinweis | Die Checkliste finden Sie auch zum Herunterladen im Downloadbereich von DiB).
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