· Fachbeitrag · Vernichtung von Unterlagen
Aufbewahrungsfristen 2024: Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten
| Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet, welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleiche Frage. Die folgende Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024. |
Zum Umgang mit der Tabelle: Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist. Das bedeutet, dass für alle zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen ebenfalls erst mit Schluss des Kalenderjahres, in dem dieser erstellt wurde, die Aufbewahrungsfrist beginnt.
Hierzu im Einzelnen:
- In der Regel müssen Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre aufbewahrt werden. In Ausnahmefällen können es auch 30 Jahre oder mehr sein.
- Im HGB sowie in § 147 AO gibt es weitere steuerrechtliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Beachten Sie auch branchen- und anwendungsspezifische Vorschriften.
Maßgeblich für die Auswahl und Anwendung der richtigen Aufbewahrungsfrist ist nicht die Bezeichnung des Dokuments, sondern der Inhalt des Dokuments und der dazugehörige Sachzusammenhang.
Wichtig | Damit Sie einfach und schnell überprüfen können, was datenschutzkonform vernichtet werden kann und was noch nicht, haben wir eine Übersicht aller Dokumentenarten von A-Z mit den jeweils relevanten Aufbewahrungsfristen für Sie erstellt. Trotz aller Sorgfalt können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen.
Die Übersicht finden Sie im Downloadbereich von DiB Daten im Betrieb unter der Nummer 036 (unter Beschäftigtendatenschutz -> Digitalisierung und Datenschutz).
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Übersicht: Download
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