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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Diese Auswirkungen hat das Selbstbestimmungsgesetz auf Arbeitsverhältnisse

    | Am 1.8.24 ist der erste Teil des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz ‒ SBGG) in Kraft getreten. Am 1.11.24 löst es dann das Transsexuellengesetz vollständig ab. Der Beitrag zeigt, welche Auswirkungen das SBGG auf bestehende Arbeitsverhältnisse hat ‒ insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Beschäfigtendatenschutzes. |

    1. Stammdaten müssen angepasst werden

    § 6 Abs. 1 SBGG bestimmt, dass der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sind, soweit auf die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung oder die Vornamen Bezug genommen wird und durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seine Stammdaten entsprechend abändern muss.

     

    Sobald er Kenntnis von der Änderung des Personenstands erhält (i. d. R. wird das ein Hinweis des Arbeitnehmers sein), muss er den Arbeitnehmer künftig mit dem geänderten Namen und unter der Bezeichnung des geänderten Geschlechts ansprechen.