25.09.2023 · Fachbeitrag · Beamtenrecht
Tragen eines Namensschildes im Dienst = zulässig
| Die Verpflichtung zum Tragen eines Namensschildes im Dienst soll auch die Bürgernähe der Polizei fördern. Dieses Ziel wird mit bloßer Nummer nicht in gleicher Weise erreicht. |
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