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  • 25.09.2023 · Fachbeitrag · Beamtenrecht

    Tragen eines Namensschildes im Dienst = zulässig

    | Die Verpflichtung zum Tragen eines Namensschildes im Dienst soll auch die Bürgernähe der Polizei fördern. Dieses Ziel wird mit bloßer Nummer nicht in gleicher Weise erreicht. |