· Fachbeitrag · EM 2024 Spezial
Fußball, Arbeitsrecht und Datenschutz: Was gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber am Arbeitsplatz?
| Die Fußball-EM in Deutschland steht bevor. Vom 14.6. bis 14.7.24 dreht sich alles um den runden Ball und den Titel. Einige der Spiele (Anstoßzeiten 15.00, 18.00 und 21.00 Uhr) fallen für die Arbeitnehmer in die reguläre Arbeitszeit. Doch welche Regeln gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? |
1. Kein Anspruch, Spiele am Arbeitsplatz im TV oder am Radio zu verfolgen
Zumindest bei den Fernsehübertragungen sollte der Arbeitgeber klarstellen, dass diese Zeit nicht Arbeitszeit ist und sich die Arbeitnehmer vorher „ausstempeln“ und die fehlende Arbeitszeit vor- oder nacharbeiten müssen. In der Regel gehört zur ordnungsgemäßen Arbeitsleistung auch eine gewisse Konzentration, die bei gleichzeitigem Verfolgen eines Fußballspiels im Fernsehen nicht mehr gewährleistet ist. Solche Regelungen sind aber freiwillig und nicht erzwingbar.
Wollen Arbeitnehmer Spiele im Radio verfolgen, kommt es ebenfalls darauf an, ob daneben eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung möglich ist. Besteht zum Beispiel Kundenverkehr, werden Kollegen gestört oder leidet die eigene Konzentration, ist das Radiohören während der Arbeitszeit nicht gestattet. Können Tätigkeiten auch während des Radiohörens konzentriert, zügig und fehlerfrei erledigt werden, wird es in der Regel zulässig sein, das Radio laufen zu lassen.
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