· Fachbeitrag · Lohnabrechnung
Eine digitale Gehaltsbescheinigung gibt es nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers
| Eine Entgeltabrechnung kann über ein digitales Mitarbeiterpostfach erteilt werden. Dafür ist jedoch die Zustimmung der betroffenen Person notwendig. Diese kann nicht durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden.
Der Fall
Die Parteien streiten über die Erteilung von Entgeltrechnungen über ein digitales Mitarbeiterpostfach. Die Klägerin ist als Verkäuferin in einem von der Beklagten betriebenen Markt beschäftigt. Die Arbeitgeberin schloss mit dem Konzernbetriebsrat eine Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs.
Die Beschäftigte erhielt die letzte Entgeltabrechnung in Papier für Februar 2022. Sie forderte die Arbeitgeberin anschließend auf, ihr die nachfolgenden Entgeltabrechnungen postalisch zukommen zu lassen und widersprach der Erteilung der Abrechnung über ein digitales Mitarbeiterpostfach. Sie ist der Ansicht, die in der Konzernbetriebsvereinbarung getroffenen Regelungen seien unwirksam und könnten ihr fehlendes Einverständnis nicht ersetzen.
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