· Fachbeitrag · Luftbilder
Wenn der Flieger Bilder macht und Daten sammelt
| Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Propeller-Flugzeug fliegt in den Nächten über das gesamte Stadtgebiet. Bei dem Rundflug entstehen Wärmebilder, um Potenziale zur Gebäude-Sanierung zu finden. Ist das bereits ein Fall für den Datenschutz? Und wie sieht es aus mit Geschäftsgeheimnissen von betroffenen Unternehmen? |
1. Was hat es mit den Flügen auf sich?
In bestimmten Städten (insbesondere im Ruhrgebiet) soll in wolkenfreien Nächten ein Propellerflugzeug dreidimensionale Wärmebildaufnahmen (Thermografiebilder) des gesamten Gebäudebestands machen. Damit sollen Schwachstellen in der Gebäudedämmung und akuter Sanierungsbedarf erkannt werden, die mit dem bloßen Auge nicht zu sehen sind. Der Flug ist Teil des Forschungsprojekts „CATCH4D“ (Climate Adaptation through Thermographic Campaign and Heatmapping) im Rahmen des internationalen Förderprogramms „ICLEI Action Fund 2.0“ von ICLEI - Local Governments for Sustainability mit Unterstützung von Google.org. Das Projekt steht unter der Leitung des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung (ILS).
2. Reichen die Angaben aus?
Nach Aussagen der Projektleiter werden bei der Befliegung nur die Dächer und Fassaden der Gebäude erfasst. Fahrzeuge und Personen seien aufgrund der geringen Auflösung der Bilder nicht zu erkennen. Die gewonnenen Daten würden nicht an Dritte weitergegeben.
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