24.05.2024 · Nachricht · Vereinsrecht
Ehemaliger Vereinsvorstand kann persönliche Daten nicht im Vereinsregister löschen lassen
| Ausgeschiedene Vorstandmitglieder sind weiter im chronologischen Auszug des Vereinsregisters vermerkt – unter Nennung des vollständigen Namens und Geburtsdatums. Ein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung dieser persönlichen Daten besteht nicht. So beschied das OLG Köln die Forderung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, dass die Angabe seines Geburtsdatums und die Dauer seiner Vorstandstätigkeit nicht mehr voraussetzungslos über das Internet verfügbar gemacht werden soll. |
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