· Fachbeitrag · Videoüberwachung
Videoüberwachung: Dürfen neben Bild- auch Audioaufnahmen gemacht werden?
| Darf beim Einrichten einer Videoüberwachungsanlage auch eine Audioaufzeichnung vorgenommen werden? Bzw. wäre eine Audioaufzeichnung technisch möglich? |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen beantwortet die Frage so:
„Darf ich neben Bild- auch Tonaufnahmen anfertigen? Nein, sollte die Technik neben der Video- auch eine Audiofunktion zulassen, muss diese stets deaktiviert werden. Die Rechtsgrundlagen für die Videoüberwachung umfassen keine Tonaufnahmen, sofern der Gesetzeswortlaut dies nicht ausdrücklich zulässt (so z. B. im Fall des § 32 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung). Das unbefugte Abhören des vertraulich gesprochenen Wortes ist strafbar (§ 201 StGB).“
Quelle: ID 50051423