· Fachbeitrag · Betriebsrat
Wenn der Betriebsrat gegen den Datenschutz verstößt … kann das ein Grund zur Auflösung sein
| Der Fall: 56 Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gingen vor das Arbeitsgericht Elmshorn, um die Auflösung ihres siebenköpfigen Betriebsrats zu erreichen. Unter anderem beriefen sie sich auf grobe Pflichtverstöße gegen den Datenschutz. Was war passiert? Und wie entschieden die Arbeitsrichter? |
1. ArbN und ArbG wollen Betriebsrat auflösen
In der Vergangenheit überprüfte der Betriebsrat stets sehr ausführlich die Dienstpläne der 169 Arbeitnehmer. So errechnete die Arbeitgeberin im Zeitraum von 11 Monaten, dass durchschnittlich 541 Stunden an monatlicher Betriebsratsarbeit angezeigt wurden. Dieses entspräche einer Beschäftigung von monatlich über 3 Vollzeitstellen.
Die Mitarbeiter und der Arbeitgeber argumentierten, dass sich der Betriebsrat selbst unnötigen Mehraufwand durch die umfangreiche Dienstplannachkontrolle verschaffe, die allenfalls stichprobenartig sinnvoll sei. Zudem verstoße der Betriebsrat mit einer umfassenden Speicherung von Personendaten im Rahmen der Dienstplannachkontrollen gegen den Datenschutz. Der Betriebsrat hält dagegen: Mit den Kopien verstoße man gegen keine Verpflichtungen.
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