· Fachbeitrag · Cyberversicherung
Falschangaben bei Abschluss können dazu führen, dass Versicherung bei einem Hackerangriff nicht zahlen muss
| Die Versicherung kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Kunde bei Abschluss der Cyberversicherung falsche Angaben macht. Dieses führt dazu, dass der Schaden durch den Hackerangriff nicht von der Versicherung bezahlt werden muss. Wie das Landgericht Kiel entschieden hat, und welche Auswirkungen dies auf den Datenschutz im Unternehmen hat, erfahren Sie hier. |
Der Fall: Die Klägerin, ein Unternehmen, schloss im Jahr 2020 bei der Beklagten eine Cyberversicherung ab. Diese sieht unter anderem vor: „Der Versicherer erkennt an, dass ihm bei Abschluss des Versicherungsvertrags alle Gefahrumstände, die für seinen Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich waren, bekannt geworden sind. Dieses Anerkenntnis gilt jedoch nicht für Gefahrumstände, die durch den Versicherungsnehmer arglistig verschwiegen wurden...“
Bei Vertragsabschluss beantwortete die Klägerin die folgenden Fragen wie folgt:
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