30.07.2015 · Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · Kosten/Mitwirkung AG
Auftraggeber-Information über fachtechnisch fragwürdige Planungseingriffe
Der Objektplaner ist verpflichtet, eine Planung zu erstellen, auf deren Grundlage ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Bauwerk errichtet werden kann. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, eine bestimmte Bauleistung müsste nicht ausgeführt werden. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt und dem Architekten ein Haftungsrisiko auch für den Fall aufgebürdet, dass er Anweisungen des Auftraggebers auftragsgemäß „abarbeitet“. Ziehen Sie daraus in der Vertragsabwicklung die richtigen Schlüsse. Beraten Sie den Auftraggeber zielführend. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben.
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