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  • 20.09.2017 · Download · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 1/2

    Bauherren-Information über Risiken bei Umsetzung seiner Planungswünsche

    Beugen Sie sich einem Planungswunsch des Bauherrn, bleiben Sie trotzdem für die Planungslösung verantwortlich – und haften für etwaige Planungsmängel. Das hat das OLG Celle klargestellt. Ziehen Sie aus dieser Entscheidung die richtigen Schlüsse. Konkret: Unterbreitet Ihnen der Bauherr zu Planungsalternativen (in Lph 2 oder Lph 5) ungeeignete Vorschläge oder Wünsche, weisen Sie diese zurück. Tun Sie das am besten schriftlich und begründen Sie Ihr Tun. Nutzen Sie dafür nachfolgendes Musterschreiben und passen Sie es auf Ihren Fall an.