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  • 03.03.2020 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 5/6/7

    Formwirksame Mängelrüge nach VOB/B

    Dem objektüberwachenden Büro bietet die VOB/B zwei Regelungstatbestände, um auf mangelhafte Ausführungen zu reagieren; nämlich eine Mängelrüge mit Schadenersatzforderung bzw. Kündigungsandrohung (§ 4 Abs. 7 VOB/B) und eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach Abnahme (§ 13 Abs. 5 VOB/B). PBP hat Musterschreiben für beide Arten der Mängelrügen zur Nutzung in der Lph 8 für Sie konzipiert.