03.01.2020 · Nachricht · Werkvertragsrecht
Fristsetzung zur Mangelbeseitigung ist immer erforderlich
| Ein Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche wegen Baumängeln nur dann geltend machen, wenn er dem potenziellen Mängelverursacher zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, nachzubessern. Das hat das OLG Hamburg im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. Man darf Auftragnehmer also selbst nach diversen Fehltritten nicht einfach rauswerfen. |
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