29.05.2019 · Nachricht aus PBP · Neuer Award
Gelebtes Qualitätsmanagement lohnt sich. Das zeigt das „QualitätZertifikat Planer am Bau“, das der QualitätsVerbund Planer am Bau gemeinsam mit dem TÜV Rheinland und PBP Planungsbüro professionell 2007 entwickelt hat. In diesem Jahr loben die Initiatoren erstmals einen „QualitätsPreis“ aus. Ausgezeichnet werden Architektur- oder Ingenieurbüros, deren QualitätsManagement besonders gut funktioniert. Machen Sie mit und lassen Sie Ihr QM-System von Experten auf Herz und Nieren ...
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27.05.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Personalmanagement
Als Arbeitgeber müssen Sie nicht nur die Überstunden, sondern die komplette Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter vollständig und systematisch erfassen. Das hat der EuGH entschieden. Da diese Entscheidung im deutschen Arbeitsrecht derzeit so nicht umgesetzt ist, wird Deutschland (und Sie) handeln müssen.
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15.05.2019 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Aufträge
Kleinere Büros und Berufsanfänger werden unangemessen benachteiligt, wenn in einer Ausschreibung von Planungsleistungen Referenzen für „BIM-Projekte“ gefordert werden, ohne dass der Auftraggeber nachweist, dass und warum das Projekt BIM-Erfahrung erfordert. Die Ausschreibung muss geändert werden. Das hat die VK Westfalen entschieden.
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11.05.2019 · Nachricht aus PBP · Webinar am 20.05.
Wie werde ich stetig steigenden Kosten Herr? Das ist das beherrschende Thema auf dem Bau. Eine Antwort lautet: Nutzen Sie die neue DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ und beraten Sie Ihren Bauherrn in Sachen Kostenplanung, Kostenermittlung und Kostensteuerung noch besser. Wie Sie das konkret tun, und dafür zusätzliches Honorar generieren, erläutert Ihnen Klaus D. Siemon in seinem zweistündigen Webinar am 20.05.
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10.05.2019 · Nachricht aus PBP · Kfz-Kosten
Wenn ein technisches System die Fahrtwege unmittelbar elektronisch erfasst, ist das noch kein elektronisches Fahrtenbuch. Neben dem Bewegungsprofil müssen auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann deshalb nicht anerkannt werden. In dem Fall muss der Architekt den geldwerten Vorteil für die private Kfz-Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung ermitteln (FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2019, Az. 3 K 107/18, Abruf-Nr.
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08.05.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Öffentliche Aufträge
Seit dem 01.03.2019 gilt zumindest im Bundesbereich eine neue Version der VOB/A. Deren Neuerungen müssen Sie kennen, um öffentliche Bauherren bei der Vergabe von Bauleistungen optimal zu beraten. PBP stellt Ihnen die zentralen Punkte vor.
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06.05.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Arbeitgeberleistungen
Prepaid-Karten und Prepaid-Kreditkarten eröffnen Inhen und Ihren Mitarbeitern viele Gestaltungsmöglichkeiten, um z. B. Gehalts-Extras steuergünstig abzuwickeln. PBP stellt Ihnen das Modell vor und macht Sie auf aktuelle Problemfelder aufmerksam.
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02.05.2019 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Gründe für Bauverzögerungen gibt es reichlich. Sie alle haben eines gemein: Sie wirken sich entscheidend auf Ihren Ertrag aus, bringen Projekte ins Minus. Wappnen Sie sich für solche Ereignisse schon in der Vertragsanbahnung und -gestaltung. Die aktuelle Rechtsprechung lehrt, dass Sie für unvorhergesehenen Mehraufwand in der Lph 8 nur dann ein Zusatzhonorar durchsetzen können, wenn Sie das im Vertrag entsprechend geregelt haben. PBP stellt Ihnen eine faire Klausel vor, die das für alle ...
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02.05.2019 ·
Checklisten aus PBP · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen
Die aktuelle Rechtsprechung lehrt, dass Sie für unvorhergesehenen Mehraufwand bei Ihrem Projekt nur dann ein Zusatzhonorar durchsetzen können, wenn Sie das im Vertrag entsprechend geregelt und dort das Abrechnungsprocedere (Stichwort Verzögerungsfaktor) hinterlegt haben. Den Verzögerungsfaktor können Sie ermitteln, indem Sie auf die Siemon-Tabellen und in den relevanten Lph auf die dortige "Verzögerungsfaktorspalte" zugreifen.
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30.04.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Gründe für Bauverzögerungen gibt es reichlich. Sie alle haben eines gemein: Sie wirken sich entscheidend auf Ihren Ertrag aus, bringen Projekte ins Minus. Wappnen Sie sich für solche Ereignisse schon in der Vertragsanbahnung und -gestaltung. Die aktuelle Rechtsprechung lehrt, dass Sie für unvorhergesehenen Mehraufwand in der Lph 8 nur dann ein Zusatzhonorar durchsetzen können, wenn Sie das im Vertrag entsprechend geregelt haben. PBP stellt Ihnen eine faire Klausel vor, die das für alle ...
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