· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Neue Spielregeln für Job-Tickets: Diese Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie jetzt
| Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (= Büro) unterschiedliche Leistungen gewähren, je nachdem welches Verkehrsmittel der Mitarbeiter nutzt. Bei Job-Tickets wurden mit dem Jahressteuergesetz 2019, das seit 01.01.2020 gilt, die lohnsteuerlich begünstigten Gestaltungsmöglichkeiten durch eine neue Pauschalierungsmöglichkeit erweitert. PBP zeigt, wie Sie die Möglichkeiten in Ihrem Architektur- oder Ingenieurbüro geschickt nutzen können. |
Arbeitgeberleistungen für Fahrten Wohnung‒Tätigkeitsstätte
Grundsätzlich gehört die Erstattung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Seit 01.01.2019 können Erstattungen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber zusätzlich eine neue Möglichkeit der Pauschalversteuerung eröffnet.
Steuerfreie Erstattung nach § 3 Nr. 15 EStG
Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
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