28.10.2008 | Abgeltungsteuer
Renditeschub durch Anleihen mit fiktiver Quellensteuer
von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn
Anleihen mit fiktiver Quellensteuer sind die heimlichen Gewinner der Systemumstellung auf die Abgeltungsteuer 2009 und bereits heute ein lukratives Investment. Denn sie können einen Renditeschub in ein konservatives Rentendepot bringen. Allerdings machen sich die Vorteile bis 2008 erst bei höherer Progression deutlich bemerkbar – ab 2009 dann aber generell.
1. Die aktuelle Ausgangslage
Anleihen von bonitätsstarken Schuldnern im EUR-Bereich rentieren derzeit kaum. Eine zehnjährige Bundesanleihe bringt aufgrund leicht angestiegener Kapitalmarktzinsen nur 4,5?v.H. Jahresrendite, da halten viele Tagesgeldangebote mit. Abzüglich Steuern und der in den letzten Monaten deutlich angezogenen Inflationsrate fällt das Nettoergebnis bei Langfristanlagen sogar eher negativ aus. Dies bessert sich 2009, da die Abgeltungsteuer Rentenpapiere begünstigt. Statt der individuellen Progression unterliegen die Zinsen nur dem Pauschalsatz von 25?v.H. Da die entfallende Spekulationsfrist bei Anleihen kaum eine Rolle spielt, bringt der Systemwechsel vorrangig Vorteile. Hinzu kommt, dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr den Steuersatz für das übrige Einkommen (z.B. die Praxis- oder Kanzleierträge) erhöhen. Zu diesen allgemeinen Pluspunkten im Rentenbereich kommen bei fiktiven Quellensteueranleihen noch zwei weitere Vorzüge:
- Die Steuerentlastung verbessert bei den teilweise hohen Zinskupons noch deutlicher die Nettorendite als bei normal verzinsten Anleihen.
- Der Abzug der Quellensteuer wird ab 2009 deutlich einfacher. Statt über die Anlage AUS (mit Einschränkungen bei der Verrechnung) ziehen Kreditinstitute die Auslandsabgabe sofort von der Abgeltungsteuer ab und behalten nur die Differenz ein. So werden die hohen Zinsen je nach Land per saldo nur mit 5 bis 15?v.H. endbesteuert werden.
Attraktive Renditen werden derzeit nur von Schuldnern mit schlechter Bonität und entsprechend hohem Risiko angeboten (schwache Fremdwährungen, nachrangige Bonds). Quellensteueranleihen hingegen notieren in EUR, sind nicht nachrangig besichert und als Schuldner fungieren verschiedene Staaten wie etwa China, Portugal oder Tunesien. Gemäß dem jeweiligen DBA mit Deutschland wird ein Betrag angerechnet, der überhaupt nicht anfällt. Diese fiktive Quellensteuer von bis zu 20?v.H. der Zinsen mindert die Einkommensteuer und führt über den Entlastungseffekt automatisch zu einem Renditezuschlag. Damit dies auch funktioniert, sind aus Anlage- und Steuersicht einige Sonderaspekte zu beachten, die nachfolgend erläutert werden.
2. Die allgemeinen Regeln bei der Quellensteuer
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