06.05.2008 | Anlagestrategie
Mit den richtigen Investmentfonds im Depot gegen die Abgeltungsteuer 2009
Im Fondsmantel realisierte Kursgewinne bleiben für Sparer auf Dauer steuerfrei, die Anteile müssen nur bis spätestens Silvester 2008 im Depot liegen. Dieses Privileg lässt sich mit der Direktanlage längerfristig nicht konservieren, da jede Vermögensumschichtung den Bestandsschutz aushebelt. Der Beitrag stellt die richtigen Fondsarten für das Depot vor. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den kostengünstigen Exchange Traded Funds (ETFs).
1. Der Systemwechsel 2009 für Fondsanleger
Realisierte Verkaufsgewinne aus vor 2009 erworbenen Wertpapieren unterliegen weiterhin § 23 EStG innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit der individuellen Progression, sofern es sich nicht um nach dem 14.3.07 erworbene Zertifikate, nach dem 9.11.07 gekaufte Spezialfonds oder unabhängig vom Kauftermin generell um Finanzinnovationen handelt. Dieser Bestandsschutz gilt zeitlich uneingeschränkt, sodass er sogar im Todesfall noch auf den Rechtsnachfolger übergeht. Der Kauftermin 2008 ist quasi vererblich bzw. zu Lebzeiten übertragbar.
Der besondere Vorteil bei Investmentfonds besteht darin, dass spätere Vermögensumschichtungen ebenfalls keine Kapitaleinnahmen nach § 20 Abs. 2 EStG unter der Abgeltungsteuer auslösen. Der Fondsmanager kann also an- und verkaufen und die realisierten Gewinne brutto wieder anlegen. Beim Direktanleger hingegen löst sich der Depotbestand Ende 2008 sukzessive auf und die Neuinvestitionen sind im Systemwechsel verhaftet. Damit bieten Fonds im Vorgriff auf die Abgeltungsteuer einige Vorteile, die Freiberufler in den kommenden Monaten noch in ihre Investmententscheidungen einbauen können:
Vorteile von Investmentfonds |
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