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  • 06.05.2008 | Anlagestrategie

    Mit den richtigen Investmentfonds im Depot gegen die Abgeltungsteuer 2009

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Im Fondsmantel realisierte Kursgewinne bleiben für Sparer auf Dauer steuerfrei, die Anteile müssen nur bis spätestens Silvester 2008 im Depot liegen. Dieses Privileg lässt sich mit der Direktanlage längerfristig nicht konservieren, da jede Vermögensumschichtung den Bestandsschutz aushebelt. Der Beitrag stellt die richtigen Fondsarten für das Depot vor. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den kostengünstigen Exchange Traded Funds (ETFs). 

    1. Der Systemwechsel 2009 für Fondsanleger

    Realisierte Verkaufsgewinne aus vor 2009 erworbenen Wertpapieren unterliegen weiterhin § 23 EStG innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist mit der individuellen Progression, sofern es sich nicht um nach dem 14.3.07 erworbene Zertifikate, nach dem 9.11.07 gekaufte Spezialfonds oder unabhängig vom Kauftermin generell um Finanzinnovationen handelt. Dieser Bestandsschutz gilt zeitlich uneingeschränkt, sodass er sogar im Todesfall noch auf den Rechtsnachfolger übergeht. Der Kauftermin 2008 ist quasi vererblich bzw. zu Lebzeiten übertragbar. 

     

    Der besondere Vorteil bei Investmentfonds besteht darin, dass spätere Vermögensumschichtungen ebenfalls keine Kapitaleinnahmen nach § 20 Abs. 2 EStG unter der Abgeltungsteuer auslösen. Der Fondsmanager kann also an- und verkaufen und die realisierten Gewinne brutto wieder anlegen. Beim Direktanleger hingegen löst sich der Depotbestand Ende 2008 sukzessive auf und die Neuinvestitionen sind im Systemwechsel verhaftet. Damit bieten Fonds im Vorgriff auf die Abgeltungsteuer einige Vorteile, die Freiberufler in den kommenden Monaten noch in ihre Investmententscheidungen einbauen können: 

     

    Vorteile von Investmentfonds
    • Sofern Kursgewinne thesauriert werden, bleibt das Fondsprivileg der Steuerfreiheit unabhängig von Umschichtungsvorgängen erhalten.
    • Der Fonds kann in Zertifikate investieren, während die Abgeltungsteuer bei der Direktanlage ab Juli 2009 wirkt.
    • Ein Investment in niedrig verzinste Anleihen mit Kursen unter pari lässt sich steuerfrei künftig nur im Fondsmantel realisieren.
    • Steuerfreie Mieten und Spekulationsgewinne mit Grundstücken unterliegen bei offenen Immobilienfonds ab 2009 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt – bei der Direktanlage sehr wohl.
    • Über Hedge-Fonds lässt sich weiterhin auf Dauer steuerfrei an den Terminmärkten spekulieren.
    • Der im Fonds anfallende Aufwand zählt unter den gleichen Bedingungen wie 2008 zu den Werbungskosten, während diese Möglichkeit bei der Direktanlage mit Ausnahme der Transaktionsgebühren entfällt.