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  • 31.08.2009 | Ansparabschreibung

    Altregelung für Freiberufler doch noch für 2007?

    Nach wie vor ist umstritten, ob auch Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, eine Anspar­abschreibung nach der Altregelung des § 7g EStG noch für 2007 in Anspruch nehmen können. Das FG Münster hat dies kürzlich abschlägig beschieden, wegen grundsätzlicher Bedeutung aber die Beschwerde zum BFH zugelassen (FG Münster 26.2.09, 13 V 215/09 E, Abruf-Nr. 091506). Das FG Hessen hat hingegen in einem AdV-Verfahren zumindest ernstliche Zweifel daran, ob es rechtmäßig sei, dem Steuerpflichtigen die Altregelung für 2007 zu verwehren (FG Hessen 4.5.09, 11 V 582/09, rkr. Beschluss, Abruf-Nr. 091755).  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 230 | ID 129639