23.12.2009 | Ansparabschreibung
Kein § 7g EStG a.F. für Freiberufler in 2007
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. geltend machen können, sondern - bei Einhaltung der in § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a und c EStG n.F. genannten Größenmerkmale - den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F. (BFH 13.10.09, VIII B 62/09, Abruf-Nr. 093695).
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132369