01.01.2006 | Bundesfinanzhof
Legasthenie-Behandlungen unterliegen der USt
Während Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG 1999 von der Umsatzsteuer befreit sind, unterliegen Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, nicht der Umsatzsteuer – so der BFH mit Urteil vom 18.8.05 (V R 71/03, Abruf-Nr. 053523). Denn im Urteilsfall hatte die Klägerin mit ihrer Legasthenie-Therapie keine Heilbehandlung erbracht, auch wenn die Legasthenie im Einzelfall mit einer Krankheit verbunden sein kann. Vielmehr stand als Behandlungsziel die schulische Ausbildung und weitere berufliche Qualifikation der betreuten Person im Vordergrund. Gleichwohl konnte sich die Klägerin für ihre an das Jugendamt erbrachten Leistungen unmittelbar auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG berufen, weil eine entsprechende Steuerbefreiung im UStG 1999 fehlt. Dort handelte es sich um Leistungen, die eng mit der sozialen Fürsorge verbunden und von einer Einrichtung mit sozialem Charakter erbracht worden sind. Dieser in der Richtlinie enthaltene Steuerbefreiungstatbestand wurde vom Mitgliedstaat Deutschland nicht fristgemäß umgesetzt. (OH)