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  • 24.02.2011 | Der Zahnarzt als Mandant

    BWA und Kennzahlen für die Beratungspraxis

    von StB Dr. Dorothee Böttges-Papendorf, Bornheim

    Obwohl Zahnärzte traditionell mehr wirtschaftliches Verständnis mitbringen als andere Freiberufler, sind sie i.d.R. Steuerberaterkunden mit breitem Beratungsspektrum. Der Steuerberater kann sich nicht auf die rein steuerlichen Fragen beschränken, sondern muss die (betriebs-)wirtschaftlichen Seiten mit abdecken. Der vorliegende Beitrag geht ausführlich der Frage nach, welche Besonderheiten bei der Beratung dieser Berufsgruppe zu beachten sind. Weiterhin erfahren Sie, welche Quellen brauchbare und für die Beratung unerlässliche Vergleichszahlen der Branche liefern.  

    „Normaler“ Beratungsbedarf des Freiberuflers

    Lange Jahre war das Wort „Zahnarzt“ praktisch gleichbedeutend mit „finanziell ohne Sorgen“, Spitzenverdiener, unerreichbares Einkommensniveau bei kürzester Arbeitszeit. Zahnärzte waren nicht nur bei Steuerberatern gern gesehen, sondern vor allen Dingen auch bei den Kredit- und Anlageberatern der Banken und sonstiger Finanzdienstleister. Das hat sich in den letzten Jahren geändert: „Grottenschlecht“ ist das Standing der Berufsgruppe heute: Im letzten öffentlich zugänglichen FERI-Branchenrating erreichten die Zahnärzte Mitte 2008 nur das Prädikat D-. Zum Vergleich: Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wurden mit B+ eingestuft. Schlechter als die Zahnärzte geht es kaum noch. Mit E geratet waren z.B. die Hersteller von Fantasyschmuck und von Besen und Bürsten sowie die Fertigteilbauer und bestimmte Spezialbauer im Brücken- und Tunnelbau.  

     

    Neudeutsch ausgedrückt ist das Rating der Zahnärzte praktisch „unterirdisch“ - also aus Beratersicht eigentlich ein Fall mit viel Beratungsbedarf. Und auch wenn die „Goldgräberzeiten“ sicherlich vorbei sind, sind Zahnärzte eine nach wie vor solide und attraktive Zielgruppe für den steuerlichen Berater. Zumal wieder Licht am Horizont erscheint: Die Umsätze und Einkommen der Zahnärzte steigen nach den neuesten Zahlen wieder.  

    Zahnärzte-Spezialkontenrahmen und Zahnärzte-BWA als Basis

    Basis der soliden Beratung bildet dabei nach wie vor die laufende BWA. Hier sollte man sich am besten nach dem Zahnärztestandard z.B. der DATEV richten und den entsprechenden Spezialkontenrahmen verwenden sowie die aus der kurzfristigen Erfolgsrechnung abgeleitete Liquiditätsrechnung einsetzen. Hieraus kann der Steuerberater dann jeweils „auf einen Blick“ zu jedem Buchhaltungsabschluss erkennen, ob z.B. die betriebliche Liquidität ausreicht, um die Entnahmen für den privaten Bedarf sowie für praxisexterne Anlagen zu decken, oder ob eine kontinuierliche Unterdeckung entsteht.