25.01.2011 | Einkünftetrennung
Physiotherapeut mit Praxis und Fitnessstudio
Betreibt ein Physiotherapeut ein Fitnessstudio und eine Krankengymnastikpraxis, sind die Tätigkeiten nicht derart miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen. Die Tätigkeiten können nach der neueren steuerlichen Rechtsprechung getrennt werden, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen (FG Baden-Württemberg 27.10.10, 2 K 139/05).
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 29 | ID 141754