31.08.2009 | Entfernungspauschale
Regulärer Dienst und Rufbereitschaft
Fährt ein Arzt zusätzlich zum regulären Dienst wegen der Rufbereitschaft ins Krankenhaus, kann er für diese Strecken die Entfernungspauschale nicht noch einmal geltend machen. Denn die Entfernungspauschale ist für jeden Tag nur einmal anzusetzen (FG Baden-Württemberg, 3.2.09, 6 K 2319/07, rkr. Urteil, Abruf-Nr. 092445).
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 229 | ID 129635