01.07.2006 | Finanzgericht Münster
Software IDEA greift auch beim Fahrtenbuch zu
Seit 2002 werden der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen Zugriffsrechte auf die EDV-Systeme der Unternehmen eingeräumt. Hierbei steht den Beamten die Software IDEA zur Verfügung, die insbesondere die effektive Auswertung von Massendaten ermöglicht. Eine dieser Prüfroutinen ist der Chi-Quadrat-Test, der die Häufigkeit bestimmter Ziffern miteinander vergleicht. In einem vom FG Münster (7.12.05, 1 K 6384/03 E, Abruf-Nr. 061737) entschiedenen Fall, wurde mit diesem Test die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs überprüft. In Bezug auf das Fahrtenbuch beruht die Untersuchung auf der Annahme, dass die erste Stelle vor dem Komma bei den eingetragenen Betriebs- und Privatfahrten bei einer relativ großen Menge von Erfassungen gleich verteilt ist. Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb werden dabei nicht berücksichtigt. Von dieser Wahrscheinlichkeit ergab der für zwei Jahre durchgeführte Test erhebliche Abweichungen. Der Prüfer sah darin ein starkes Indiz für Manipulationen bei den Aufzeichnungen der Tageskilometerzahlen. Der Arbeitnehmer musste sich die Privatfahrten anhand des Listenpreises zurechnen lassen. (SM)