01.10.2005 | Finanzgericht Thüringen
Keine Bestätigung bei überlassenen EDV-Daten
Das FG Thüringen hat mit Beschluss vom 20.4.05 (III 46/05 V, Abruf-Nr. 052670) klargestellt, dass die Finanzbehörde im Rahmen einer Betriebs-prüfung Steuerdaten auf CD verlangen kann. Hierzu muss sie aber keine Bestätigung ausstellen, dass sie auch mit den Daten sorgfältig umgehen wird. Zwar muss die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Dies führt jedoch beim Betroffenen nicht dazu, dass ihm ein gesetzlicher Anspruch dahingehend zusteht, sich die Überlassung des Datenträgers vom Prüfer schriftlich bestätigen zu lassen. (SM)
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 238 | ID 89539