25.11.2008 | Gestaltungstipps 2008/2009
Steueroptimierung zum Jahreswechsel für Freiberufler
von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn
Der Jahreswechsel bringt neben den geänderten AfA-Regeln und der Abgeltungsteuer zahlreiche weitere Änderungen, vor allem über das Jahressteuergesetz 2009, das Bürokratieabbaugesetz sowie die Erbschaftsteuerreform. Betroffen sind neben den Gewinneinkünften auch die privaten Einkünfte und hier vor allem die Geldanlage. Nachfolgend sind wichtige Tipps und Gestaltungsüberlegungen aufgeführt.
1. Gewinneinkünfte
Generell sollten Freiberufler mit hohen privaten Kapitaleinnahmen betriebliche Gewinne auf 2009 verlagern. Da die Einkünfte gemäß §?20?EStG nicht mehr belastend auf das übrige Einkommen wirken, kommt es zu einer generellen Progressionsentlastung. Zudem ist es wegen der Abgeltungsteuer erwägenswert, Aktien und fremdfinanzierte Wertpapiere ins Betriebsvermögen einzulegen sowie Zinstitel zu entnehmen.
1.1 Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben
Freiberufler können als EÜ-Rechner optimal Gewinne durch Zahlungsverlagerung verschieben; denn es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip (§?11?EStG). Eine Verlagerung wirkt sich aber nur aus, wenn das Einkommen 2008 und 2009 jeweils nicht mehr als 52.152?EUR (Ehegatten 104.304?EUR) beträgt.
Zu beachten ist die Ausnahmeregel für regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Zeitraum vom 21.12.08 bis 10.1.09 etwa bei Leasingraten, Mieten oder der Umsatzsteuervorauszahlung im Januar für das abgelaufene Jahr. Hierbei sind Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen für eine Dauer von bis zu fünf Jahren erwägenswert (§?11 Abs.?2 S.?3?EStG).
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