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  • 29.04.2010 | Gründungsberatung

    In fünf Phasen zur Praxiseröffnung (Teil I)

    von Dr. Detlev Nies, Dipl.-Volkswirt Katja Nies und StB Thomas Ketteler-Eising, Köln

    Die Gründungsberatung lässt sich für eine beschreibende Darstellung am besten in fünf Phasen unterteilen, die grosso modo in dieser Reihenfolge durchlaufen werden:  

     

    • Phase 1: Grundsatzentscheidungen, Praxiskonzept (Tz. 2 und 3),
    • Phase 2: Vorbereitende Organisation, Praxissuche, -räume (Tz. 4 bis 6),
    • Phase 3: Investition, Finanzierung, Steuerplanung,
    • Phase 4: Personalfragen,
    • Phase 5: Praxiseröffnung i.e.S.

     

    In diesem Beitrag sollen die Besonderheiten von Phase 1 und Phase 2 im Vordergrund stehen. Die anderen Phasen werden in späteren Beiträgen beleuchtet.  

    1. Hinweis zur Zeitplanung

    Bei der Festlegung eines Zeitplans hat es sich nach unserer Erfahrung bewährt, von „hinten nach vorne“ zu planen: Zuerst wird der Zeitbedarf für Maßnahmen bestimmt, die unmittelbar vor der Praxiseröffnung erforderlich sind. Dann geht man in der Zeitskala immer weiter bis zur Gegenwart zurück. Einige Maßnahmen können dabei gleichzeitig ergriffen werden, andere bedingen eine gewisse logische Abfolge (zum Beispiel: erst die Finanzierung klären, dann die Unterschrift unter Kaufverträge setzen).