28.10.2008 | Honorarreform 2009
2,7 Milliarden EUR mehr im System
von Dipl.-Volkswirt Jürgen Derlath, Münster
Die Honorare der niedergelassenen Ärzte in Deutschland werden im kommenden Jahr um etwa 2,7 Milliarden EUR im Vergleich zu 2007 steigen. Dies hat der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss in einem Schlichtungsverfahren am 28.8.08 beschlossen. Von diesen 2,7 Milliarden EUR, die einer Mehrbelastung der Beitragszahler in Höhe von ca. 0,25 v.H. des Krankenversicherungsbeitrages entsprechen, entfallen ca. 2,3 Milliarden EUR auf eine echte Vergütungserhöhung und ca. 400 Millionen EUR auf neue Leistungen, so beispielsweise das neu eingeführte Hautkrebs-Screening. Insgesamt entspricht dieses Paket einer Erhöhung um ca. 10 v.H. Dies ist der höchste Honorarzuwachs, den die niedergelassenen Ärzte seit Jahrzehnten erzielen konnten.
Nachfolgend berichten wir über die wesentlichen Inhalte dieser Entscheidung und die Veränderungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen.
1. Die bisherige Vergütungsstruktur
Seit 20 Jahren ist das von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlte Honorar für vertragsärztliche Leistungen, von wenigen Ausnahmen (z.B. Prävention) abgesehen, budgetiert. Die Krankenkassen zahlen eine sogenannte Gesamtvergütung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die wiederum dieses Geld nach komplizierten Verteilungsmechanismen (Honorarverteilungsmaßstab) an die einzelnen Fachgruppen und Ärzte weiterreichen. Grundlage dieser Gesamtvergütung sind (Kopf-)Pauschalen für jeden Versicherten, die auf historischen Abrechnungen basieren. Mit der Morbidität der Versicherten und den erforderlichen Leistungen haben diese Kopfpauschalen nichts zu tun.
Die Kopfpauschalen wurden gleichzeitig an die Einnahmensituation der Krankenkassen gekoppelt (sogenannte Grundlohnsummenanbindung). Dies hat gerade in den letzten Jahren wegen der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung mit geringen Lohnsteigerungen dazu geführt, dass die vertragsärztlichen Honorare deutlich hinter der allgemeinen Kostenentwicklung zurückgeblieben sind.
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