28.04.2009 | Honorarreform 2009
Die Liquiditätsfalle Regelleistungsvolumen
von StB Dr. Rolf Michels und StB Thomas Ketteler-Eising, Köln
Nach der Reform des EBM gelten ab Januar 2009 für Kassenärzte Regelleistungsvolumina (RLV). Erste Einschätzungen über die Entwicklung der Vergütung führen Fachgruppen spezifisch zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Es gibt - vorwiegend in den östlichen Bundesländern - gegenüber dem Vorjahr erhebliche Verbesserungen. Viele Ärzte erwarten nach ersten Mitteilungen der KV sowie auf der Basis des Bescheides über die Höhe ihres RLV für das 1. Quartal 2009 aus November aber auch teilweise massive Einschnitte im Honorarvolumen.
Auf dem Bankkonto des Arztes wird sich dies jedoch vorerst noch nicht bemerkbar machen, nachdem die KBV zugesagt hat, die Abschlagszahlungen für das Budget solange unverändert zu lassen, bis die erste Abrechnung des neuen Jahres vorliegen wird. Diese kommt turnusgemäß als Abrechnung für das 1. Quartal 2009 erst im Juli dieses Jahres. Alle Kassenärzte erhalten somit noch sechs Monate unveränderte Abschlagszahlungen. Wird mit der Schlussabrechnung des 1. Quartals 2009 dann eine Überzahlung festgestellt, kommt es zu einer Rückzahlung, die ggf. mit den restlichen Abschlagszahlungen des Jahres zu verrechnen wäre. Die Folgen können für die Liquidität der Kassenärzte fatal sein, insbesondere dann, wenn sich der Praxisinhaber nicht rechtzeitig auf die neue Vergütungssituation einstellt. Das Bankkonto zeigt noch das gesamte erste Halbjahr 2009 Einnahmen auf der Basis des alten, bis zum 31.12.08 geltenden Systems. Keine Buchhaltungs-Standardauswertung zeigt die auf die Praxis zukommenden Folgen auf, da dort ja zunächst nur die tatsächlichen, häufig viel zu hohen KV-Einnahmen erfasst sind.
Beispiel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird deutlich, dass ein Einnahmenrückgang von 10 % sich gravierend auf den Gewinn (-25 %) und auf das verfügbare Einkommen (Rückgang bis zu 100 % im 2. Hj. 2009) auswirken kann.
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Wie das Beispiel zeigt, sind das finanzielle Gleichgewicht der Praxis und des Arztes insbesondere dann gefährdet, wenn sich die Praxis nicht rechtzeitig auf die rückläufigen Honorare einstellt und z.B. erst mit Zugang der Honorarabrechnung im Juli 2009 auf die veränderte Honorarsituation reagiert. Dann sind die erhöhten Zahlungen des ersten Halbjahres aber häufig schon verplant oder ausgegeben. Wie kann sich der Praxisinhaber vor diesen unliebsamen Überraschungen schützen? Jeder Praxisinhaber sollte zu Anfang 2009 seine Finanzen auf Herz und Nieren prüfen. Hierzu sind im Wesentlichen vier Schritte notwendig:
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