Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.01.2009 | Honorarreform 2009

    Regelleistungsvolumina: Die neuen Budgets für Ärzte

    von StB Dipl.-Volksw. Jürgen Derlath, Münster

    Durch die neuen Budgets, ohne die auch diese Honorarreform nicht auskommt, jetzt als Regelleistungsvolumen (RLV) bezeichnet, können niedergelassene Ärzte ihr KV-Honorar im kommenden Jahr relativ genau kalkulieren. Allerdings wird nicht jeder Arzt in gleicher Weise von der Honorarsteigerung um bundesweit insgesamt ca. 11 % profitieren. Die neue Vergütungssystematik wird vielmehr zu erheblichen Umverteilungen zwischen den einzelnen Arztgruppen und auch innerhalb der Arztgruppen führen. Viele Ärzte, insbesondere in den neuen Bundesländern, werden deutlich mehr Honorar erhalten; nicht wenige Ärzte müssen sich aber auch auf erhebliche Honorareinbußen, die nur zum Teil ausgeglichen werden, einstellen. Der Beitrag geht ausführlich auf die neue Systematik der Regelleistungsvolumina und deren Besonderheiten ein.  

    1. Regelleistungsvolumen

    § 87b Abs. 2 SGB V

    Ein Regelleistungsvolumen (...) ist die von einem Arzt oder der Arztpraxis in einem bestimmten Zeitraum abrechenbare Menge der vertragsärztlichen Leistungen, die mit den in der EUR-Gebührenordnung (...) enthaltenen und für den Arzt oder die Arztpraxis geltenden Preisen zu vergüten ist.  

     

    Regelleistungsvolumina sind also Budgets mit Obergrenzen. Bis zur Höhe des Regelleistungsvolumens erfolgt die Vergütung mit den Preisen der EUR-Gebührenordnung. Diese Preise wiederum ergeben sich aus der Multiplikation der Bewertung der Leistungen im EBM in Punkten mit 3,5001 Cent. Die das RLV überschreitenden Leistungen werden abgestaffelt vergütet.  

     

    1.1 Die Berechnung des Regelleistungsvolumens

    Für die unter das RLV fallenden Leistungen, also alle Leistungen, die nicht extrabudgetär außerhalb des RLV vergütet werden, ermitteln die KVen für jedes Quartal einen Fallwert in EUR vergleichbar den früheren Praxisbudgets nach folgendem Schema:  

     

    • Getrennt für jede Arztgruppe wird auf der Grundlage KV-individueller Abrechnungsdaten des Jahres 2007 der Ärzte dieser Gruppe ein um die Auswirkungen des EBM 2008 angepasstes Vergütungsvolumen berechnet.
    • Dieser Wert wird durch die Fallzahl der Arztgruppe des Vorjahresquartals dividiert.
    • Daraus errechnet sich ein arztgruppenspezifischer Fallwert in EUR. Dieser Fallwert in EUR wird sodann mit der Fallzahl des Arztes im Vorjahresquartal multipliziert und ergibt dann das RLV des Arztes.