25.01.2010 | Insolvenz
Gewinne aus Restschuldbefreiung
Im Insolvenzverfahren können natürliche Personen als Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) stellen, um nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren die Befreiung von bislang gegenüber den Insolvenzgläubigern nicht erfüllten Verbindlichkeiten zu erlangen. Die Restschuldbefreiung kann bei Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und Selbstständigen zu steuerpflichtigen Gewinnen führen. Eine vergleichbare Problematik ergibt sich auch im Rahmen des Planinsolvenzverfahrens (§§ 217 ff. InsO) und der Verbraucherinsolvenz (§§ 304 ff. InsO). In diesem Zusammenhang entstehende (Buch-)Gewinne sollen nicht besteuert werden, weil dies im Widerspruch zu den Zielen der InsO steht (BMF 22.12.09, IV C 6 - S 2140/07/10001- 01, Abruf-Nr. 100219). Das aktuelle BMF-Schreiben verweist auf ein früheres zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen (BMF 27. 3.03, IV A 6 - S 2140 - 8/03, BStBl II 03, S. 240).