29.11.2010 | Künstlerabzugsteuer
Vergütungen für Bühnenausstattung und technische Leistungen
Vergütungen für die Bühnenausstattung und technischen Leistungen sind keine Vergütungen für eigenständige künstlerische oder ähnliche Darbietungen. Sie sind auch keine Vergütungen für mit künstlerischen Leistungen zusammenhängende Leistungen i.S. des § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG (BFH 28.7.10, I R 93/09, Abruf-Nr. 103769).
Eine von in Österreich lebenden Musikern betriebene und mittlerweile insolvente inländische X-GmbH betrieb deren Eigenvermarktung:
- Mit den Musikern hatte die X-GmbH direkt Verträge über die Auftritte in Deutschland geschlossen. Auf die Gagen behielt die X-GmbH Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 4 Nr. 1 EStG ein und führte sie an das deutsche FA ab.
- Bühnenausstattung und technisches Personal aus Österreich wurde jedoch über eine weitere, diesmal österreichische GmbH, an der die Ehefrauen der Musiker beteiligt waren, abgewickelt. Von den Zahlungen an die Z-GmbH und an das in Österreich ansässige technische Personal wurde kein Steuerabzug vorgenommen.
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