13.06.2022 · Nachricht · Künstlersozialabgabe
Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Auftragserteilung
| Wer einen Webdesigner mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss noch keine Abgaben zur Künstlersozialkasse leisten. Abgabepflichtig ist nur, wer nicht nur gelegentlich Aufträge erteilt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 01.06.22, Az. B 3 KS 3/21 R). Obwohl im hiesigen Fall ein Rechtsanwalt geklagt hatte, sind auch Physiotherapeuten betroffen (PP 11/2018, Seite 17). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig