26.08.2011 | Künstlersozialversicherung
Versicherungspflicht von werbefinanziertem Online-Journalismus
Wer im Rahmen einer selbstständigen publizistischen Tätigkeit eine eigene werbefinanzierte Website betreibt, unterliegt der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (BSG 21.7.11, B 3 KS 5/10 R).
Zu den nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 3 Abs. 1 S. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz berücksichtigungsfähigen Einnahmen aus einer publizistischen Tätigkeit zählen nicht nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit, d.h. für diese Tätigkeit, erzielten Einkünfte aus der Veräußerung von Beiträgen an andere Website-Betreiber, sondern auch die in einem mittelbaren Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit stehenden Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Website. Zwischen den aus dem Verkauf von Werbeflächen erzielten Einnahmen und der primären publizistischen Arbeit besteht ein untrennbarer wirtschaftlicher und inhaltlicher Zusammenhang, aufgrund dessen die Werbeeinnahmen dem von einem Verlag oder einer Redaktion für eine publizistische Leistung gezahlten Honorar vergleichbar und somit als Einnahmen aus publizistischer Tätigkeit zu werten sind.
Der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz steht auch nicht entgegen, dass bei der Werbefinanzierung ein zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichteter Verwerter fehlt, weil es sich um einen besonderen Fall der Selbstvermarktung handelt, bei der die fehlende Abgabepflicht über den Bundeszuschuss nach § 34 Künstlersozialversicherungsgesetz auszugleichen ist.