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  • 03.03.2010 | Multiplikatormethode

    Bewertung von Freiberufler-Praxen anhand von Multiplikatoren

    von WP/StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    Der Unternehmenswert bestimmt sich regelmäßig nach dem Zukunftserfolgswert, dem Barwert der zukünftigen Nettozuflüsse aus dem Unternehmen an den Anteilseigner. Anerkannte Verfahren zur Ermittlung des Zukunftserfolgswerts sind das Ertragswertverfahren sowie die Discounted-Cash-Flow-Methode, siehe zu diesen Methoden auch „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1), herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Für die Bewertung von kleineren Unternehmen und Freiberufler-Praxen greift die Praxis allerdings nicht auf diese Bewertungsverfahren, sondern meist auf die Multiplikatormethode zurück. Der Beitrag erläutert die Multiplikatormethode mit Blick auf die Bewertung von Freiberuflerpraxen.  

    1. Vorgehensweise

    Der Gesamtwert einer freiberuflichen Praxis setzt sich zusammen aus:  

     

    • dem Substanzwert (materieller Praxiswert) und
    • dem Praxiswert (immaterieller Praxiswert).

     

    Die Ermittlung des immateriellen Praxiswerts erfolgt durch Anwendung der Multiplikatormethode, d.h. durch Multiplikation einer repräsentativen, als nachhaltig eingeschätzten Finanzkennzahl (in der Regel Gewinn/Überschuss oder Umsatz) mit einem branchenspezifischen Multiplikator.