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  • 01.05.2006 | Musterfall

    Existenzgründung bei einem Architekten

    von Dr. Gabriele Schäfer, Augsburg

    Im Hinblick auf die in allen Bereichen weiter steigenden Arbeitslosenzahlen hat in den letzten Jahren die Unternehmensgründung wieder an Attraktivität gewonnen. Viele Gründer sehen den erzwungenen Sprung in die Selbstständigkeit als vermeintlich einzigen Ausweg aus der Perspektivlosigkeit des Arbeitsmarktes. Zwar stellt die Form der freiberuflichen Tätigkeit für Architekten ein klassisches Betätigungsfeld dar, dennoch ist hier eine gründliche Vorbereitung im Hinblick auf die intensive Wettbewerbssituation und den weiterhin stagnierenden Branchentrend unabdingbar. Die Statistiken zeigen, dass ein Großteil derjenigen Existenzgründungen, die nach wenigen Jahren wieder vom Markt verschwinden, durch unzureichende Vorbereitungen sowie eine fehlende kaufmännische Basis gekennzeichnet sind. Der folgende Musterfall listet die wesentlichen Punkte auf, die bei der Beratung zur Existenzgründung zu beachten sind. 

    1. Sachverhalt

    Architekt Carlo Christo erwarb vor einigen Jahren seinen Hochschulabschluss. Nach einer Erstanstellung in einem renommierten großen Architekturbüro, in dem er viele wertvolle Praxiserfahrungen sammeln konnte, wurde ihm auf Grund der schlechten Konjunkturlage gekündigt. Nach acht Monaten Arbeitslosigkeit, in denen er erfolglos Dutzende von Bewerbungen verschickt hatte, entschloss er sich zur Selbstständigkeit. Von seinem Steuerberater Reiner Rührig, der u.a. auch auf Existenzgründungsberatung spezialisiert ist, möchte Carlo Christo wissen, worauf er alles achten muss. Dabei plant Christo auch, die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit (BAA) in Form des Überbrückungsgelds zu beanspruchen.  

    2. Lösung

    Anhand einer Checkliste geht Steuerberater Reiner Rührig mit Carlo Christo die einzelnen Schritte für seine Selbstständigkeit durch. 

     

    2.1 Eintragung in die Architektenliste

    Christo arbeitete bereits seit einigen Jahren als Architekt und führte bislang auch die entsprechende Berufsbezeichnung. Voraussetzung war die Eintragung in die Architektenliste seines Bundeslandes. Rührig macht ihn darauf aufmerksam, dass er die Änderung seines Status vom Angestellten zum Selbstständigen bei seiner Architektenkammer anmelden muss. Da Christo sein Unternehmen in einem anderen Bundesland plane, müsse er zudem die Architektenkammer wechseln. Die Anschrift ist auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer (www.bak.de) platziert. 

     

    2.2 Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit