25.07.2011 | Mustervertrag
Praxisvertretungsvertrag
von Mareike Piltz, RAin und Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg
In diesem Beitrag werden die Regelungen eines Vertrages für den Einsatz eines Praxisvertreters erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen im Vertragsmuster am Schluss dieses Beitrags nur um einen Mustertext handelt, der an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen ist.
1. Vertragsgegenstand
Eine Praxisvertretung kommt immer dann infrage, wenn der Praxisinhaber oder Arzt einer Berufsausübungsgemeinschaft verhindert ist (z.B. Urlaub, Krankheit). Der Vertreter führt dann die Praxis im Namen des verhinderten Vertragsarztes weiter.
1.1 Genehmigungsfreie Vertretung
§ 32 Abs. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) beschränkt die genehmigungsfreie Vertretung für vertragsärztliche Tätigkeit auf folgende Gründe:
- Krankheit,
- Urlaub,
- Teilnahme an ärztlicher Fortbildung,
- Teilnahme an Wehrübung,
- Unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit Entbindung.
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