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  • 01.04.2006 | Oberfinanzdirektion Koblenz

    Freiberufler in einer Partnerschaft sind grundsätzlich selbstständig tätig

    Die OFD Koblenz hat mit einer Verfügung vom 15.12.05 (S 2246 A, DB 06, 73) zur Qualifizierung der Einkünfte von interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaften oder Sozietäten insbesondere zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hält nicht mehr an der Auffassung fest, das eine nicht den Tätigkeitsbeiträgen entsprechende Gewinnverteilung, zu einer Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führt. In diesem Fall galt die gesamte Partnerschaftsgesellschaft als gewerblich, auch wenn die Partner jeweils nur ihrer erlaubten freiberuflichen Tätigkeit nachgingen. So musste in der Praxis bislang vertraglich sichergestellt sein, dass sich die Gewinnverteilung an den Tätigkeitsbeiträgen der einzelnen Berufsträger orientiert hat. Nunmehr sind die Einkünfte aus der Tätigkeit von Partnerschaftsgesellschaften und Sozietäten grundsätzlich als selbstständige Einkünfte zu qualifizieren, wenn die einzelnen Partner die jeweiligen freiberuflichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Gewerblichkeit wird nur noch dann angenommen, wenn die Gewinnverteilung extrem von den tatsächlichen Tätigkeitsbeiträgen abweicht oder ein Gesellschafter nur kapitalmäßig beteiligt ist. Nur soweit eine andere Aufteilung nicht praktikabel ist, ist eine pauschale Zuordnung von Einnahmen oder Gemeinkosten unerheblich. (OH) 

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 78 | ID 89436