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  • 10.10.2008 | OFD Koblenz

    Krankenschwester/-pfleger als Freiberufler

    Die OFD Koblenz konkretisiert in ihrer Verfügung vom 12.5.04 (Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 013/04, S 2246 A, DStR 04, 1339) im Anschluss an das Schreiben des BMF vom 29.9.03 (IV A 6 – S 2246 – 37/03) die ertragsteuerliche Behandlung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als Krankenschwester/-pfleger. Danach liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor, soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt. Wird neben der Krankenpflege auch eine gewerbliche Tätigkeit (z.B. hauswirtschaftliche Versorgung) ausgeübt, sind beide Tätigkeiten steuerlich getrennt zu behandeln, wenn eine Trennung nach der Verkehrsauffassung ohne weiteres möglich ist. Dies wird regelmäßig bei einer getrennten Buchführung der Fall sein. Treffen freiberufliche und gewerbliche Merkmale derart zusammen, dass zwischen ihnen ein enger untrenn- barer sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (so genannte gemischte Tätigkeit) muss der gesamte Betrieb als einheitlicher angesehen werden. Die freiberufliche Tätigkeit darf sich dann nicht nur als Ausfluss einer gewerblichen Betätigung darstellen. Ob die Voraussetzungen für eine getrennte Beurteilung vorliegen oder ob die Tätigkeit nach dem Gesamtbild einheitlich als gewerblich oder freiberuflich zu qualifizieren ist, ist je nach Einzelfall zu entscheiden. (KS) 

    Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 84 | ID 122147