01.08.2005 | Praxisbewertung
Die Bewertung einer Steuerberaterpraxis
In der Bewertungspraxis wird zur Preisfindung für eine Steuerberaterpraxis bei Transaktionen nahezu ausschließlich das Umsatzwertverfahren angewendet. Auch die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt dieses vereinfachte Verfahren. Der folgende Beitrag gibt nunmehr einen Überblick über die Problemfelder des Umsatzwertverfahrens und zeigt Ansätze auf, die dem potentiellen Praxiskäufer die ökonomische Beurteilung eines diskutierten Kaufpreises und dessen Finanzierungsfolgen erleichtern sollen.
1. Umsatzwertverfahren als vorherrschendes Verfahren
Das Umsatzwertverfahren ermittelt den Praxiswert als Summe aus Substanzwert und Goodwill. Der Substanzwert besteht regelmäßig aus den Wiederbeschaffungswerten der Praxiseinrichtung, EDV-Ausstattung, der Bibliothek und Zeitschriftensammlungen. Da er im Durchschnitt unter 10 v.H. des gesamten Praxiswerts liegt, ist er meist kein verhandlungsbeherrschender Diskussionspunkt. Der weitaus bedeutendere Goodwill wird durch Anwendung eines pauschalen Multiplikators auf den nachhaltig übertragbaren Umsatz ermittelt.
1.1 Ermittlung des nachhaltig übertragbaren Umsatzes
Eine zentrale Informationsquelle zur Bestimmung des nachhaltig übertragbaren Umsatzes ist die anonymisierte Mandantenliste.
Beispiel für eine anonymisierte Mandantenliste | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig