27.07.2009 | Praxiswert
Durch Kooperation den Wert steigern!
von RAin Mareike Piltz, Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg
Durch Kooperationen mit anderen Ärzten wird in fast allen Facharztgruppen der ideelle Wert (Goodwill) der Arztpraxen gesteigert. Dadurch steigt allerdings in der Regel auch das Finanzierungsvolumen gegenüber der Gründung oder Übernahme einer Einzelpraxis.
Bereits in einer Branchenauswertung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) aus dem Jahre 2006 geht hervor, dass im Betrachtungszeitraum (Jahre 2001 bis 2004) der Goodwill von Facharztpraxen sank. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Höhe des ideellen Werts davon abhängt, in welcher Form die Praxis weitergeführt wird. Z.B lag in Westdeutschland in den Jahren 2003 und 2004 der ideelle Wert bei Übernahme einer durchschnittlichen Arztpraxis bei 81.841 EUR. Bei Überführung in eine Gemeinschaftspraxis (heute: Berufsausübungsgemeinschaft) betrug der Goodwill 106.085 EUR und bei Beitritt zu einer Gemeinschaftspraxis 121.741 EUR (vgl. Tabelle1; EP = Einzelpraxis; GP = Gemeinschaftspraxis).
Tab. 1: Ideeller Praxiswert in Westdeutschland 2003/2004 (in EUR) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fazit: Allgemeinärzte, Augenärzte, Chirurgen und Neurologen erzielen den größten Kooperations- und Wertsteigerungseffekt bei der Überführung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis im Vergleich zur Einzelpraxisübernahme. Dagegen lohnt sich der Beitritt zu einer Gemeinschaftspraxis für die Orthopäden und HNO-Ärzte am meisten. Hinweis: Die Tabelle gibt nur eine grobe Orientierung für die Wertentwicklung, entscheidend sind die Besonderheiten des Einzelfalls. |
Das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer durchschnittlichen Einzelpraxis beträgt in Westdeutschland 119.732 EUR, die Kosten für die Übernahme einer Einzelpraxis dagegen liegen bei 193.234 EUR. Die Überführung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis bedarf 168.121 EUR, während das Volumen für die Übernahme einer Gemeinschaftspraxis 190.892 EUR beträgt. Der Beitritt zu einer Gemeinschaftspraxis muss mit 212.215 EUR finanziert werden. Die Preise in Ostdeutschland liegen erheblich unter denen für westdeutsche Arztpraxen: Das Finanzierungsvolumen für eine Einzelpraxisneugründung beläuft sich auf 75.951 EUR, das für die Übernahme einer Einzelpraxis auf 117.745 EUR. (Quelle: Deutsche Apotheker und Ärztebank und ZI, 2007).
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