27.07.2009 | Privatärztliche Verrechnungsstelle
Honorarvorschuss oder Darlehen?
Strittig war, ob der Kontostand eines Arztes (Einnahmenüberschussrechner) bei einer privatärztlichen Verrechnungsstelle als Honorarvorschuss (Betriebseinnahmen) oder als Darlehen zu beurteilen war. FA und FG von Betriebseinnahmen aus, da z.B. kein Darlehensvertrag vorlag und zudem weitere Anzeichen gegen ein Darlehen sprachen (FG Niedersachsen 15.10.08, 3 K 345/07, rkr. Urteil, Abruf-Nr. 092359). (We)
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 201 | ID 128614