27.05.2010 | Sonderbetriebsausgaben
Einbringung einer Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Wurde ein Einzelunternehmen in eine neue Gesellschaft eingebracht, sind Darlehensverbindlichkeiten und -zinsen bei den Einkünften der neuen Gesellschaft zu erfassen, soweit Kapital, das der neuen Gesellschaft überlassen wird, durch diese Darlehen finanziert worden ist (FG Münster 22.12.09, 1 K 5391/06 F, Abruf-Nr. 101150).
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 141 | ID 135886