26.03.2009 | Umsatzsteuer
BMF: Spiraleinlage und Schwangerschaftsabbruch sind steuerfrei
Nach einer aktuellen Mitteilung des Berufsverbands der Frauenärzte e.V. (www.bvf.de) hat die für Umsatzsteuerfragen zuständige Bund-Länder-Kommission beim BMF beschlossen, dass ärztliche Leistungen zur Spiraleinlage und zum Schwangerschaftsabbruch umsatzsteuerfrei sind (vgl. auch das anhängige Verfahren: BFH XI R 83/07; Vorinstanz: FG Niedersachsen 18.10.07, 5 K 282/06, PFB 08, 174). Dieser Beschluss soll als Vorabbeschluss an die Finanzministerien der Länder zur Umsetzung gehen und die Umsatzsteuer-Richtlinien entsprechend angepasst werden. Laut Aussage des BMF gilt dieser Beschluss ab sofort und kann auch auf die laufenden Verfahren angewendet werden. Die sonstigen Leistungen zur Empfängnisregelung waren nicht Gegenstand des Beschlusses.
Hinweis: Das BMF (IV B 9 - S 7170/08/10004) weist darauf hin, dass alle ärtzlichen Leistungen für Empfängnisverhütung unabhängig von der Methode unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sind. (JD)