23.12.2010 | Umsatzsteuer
Entgeltliche Pkw-Gestellung einer Sozietät
Wenn eine GbR ihren Gesellschaftern Pkws auch zur Privatnutzung entgeltlich überlässt, dann liegt darin ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch, der auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte umfasst (BFH 1.9.10, V R 6/10).
Im Sachverhalt erhielt jeder der Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei laut Vertrag einen Pkw auch für die Privatnutzung. Das dafür vom Konto der Gesellschafter abgebuchte Entgelt orientierte sich an der 1%-Regelung bzw. an den laut Fahrtenbuch entstandenen Kosten. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte wurden dem Konto des Gesellschafters belastet, allerdings ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung. Das FA unterwarf beide Beträge der Umsatzsteuer. Gegen die Umsatzbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wehrte sich die Sozietät mit dem Argument, dass gemäß einem Schreiben des BMF (27.8.04, IV B 7, S 7300 - 70/04, BStBl 04 I, 864, Tz 3) Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betriebsstätte der unternehmerischen Nutzung zuzurechnen seien. Die Fahrten seien den Privatkonten nur zur ertragsteuerrechtlichen Gewinnkorrektur belastet worden, da nach § 4 Abs. 5 EStG nicht abzugsfähige Betriebsausgaben vorlägen. Diese Argumentation ließ der BFH nicht gelten: Zur entgeltlichen Nutzungsüberlassung gehöre auch die Gestattung der Nutzung für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Darauf, dass keine schriftliche Vereinbarung vorlag und auf den Willen der Beteiligten komme es insoweit nicht an.