27.05.2010 | Umsatzsteuer
Treu und Glauben, keine verbindliche Auskunft
Sind im Streitfall die Umsätze aus der Gutachtertätigkeit einer Ärztin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, obwohl keine verbindliche Auskunft erteilt wurde, steuerfrei zu belassen? Hätte das FA auf die in Frage stehende Umsatzsteuerpflicht rechtzeitig hinweisen bzw. Umsatzsteuererklärungen anfordern müssen (Rev. BFH XI R 30/09, vorgehend: FG Rheinland-Pfalz 29.1.09, 6 K 2756/07, Abruf-Nr. 101149)?
Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 141 | ID 135885