31.08.2009 | Umsatzsteuerbefreiung
Ärztlich verordnetes Funktionstraining
Ein ärztlich verordnetes Funktionstraining kann als Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sein. Das Urteil erging für die Streitjahre 1993 bis 1998, für die § 43 SGB V galt. Es ist aber ebenfalls für die heute nach § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX bestehende Rechtslage bedeutsam (BFH 30.4.09 V R 6/07, Abruf-Nr. 092167).
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 230 | ID 129641