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  • 27.10.2009 | Umsatzsteuerbefreiung

    Europäischer Abschluss in Psychotherapie

    Ein Psychotherapeut ohne Abschluss nach dem deutschen Psychotherapiegesetz aber mit „European Certificate of Psychotherapy“ erbringt nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreite Umsätze. Eine deutsche Hochschulausbildung als psychologischer Psychotherapeut ist also nicht zwingend erforderlich. Es reicht der qualitativ vergleichbare Abschluss eines anderen Mitgliedsstaates der EU (FG Niedersachsen 20.4.09, 16 K 113/08, n.rk., Abruf-Nr. 093317).  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 287 | ID 131027